RS Vwgh 1991/4/8 88/15/0025

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Veröffentlicht am 08.04.1991
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Index

20/04 Erbrecht einschließlich Anerbenrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §2 Abs1;
BewG 1955 §30 Abs1;
ErbhöfeG Krnt 1903;

Rechtssatz

Die Höfeeigenschaft iSd Krnt ErbhöfeG hat für die bewertungsrechtliche Frage nach der wirtschaftlichen Einheit regelmäßig keine unmittelbare Bedeutung. Auf die rechtliche Bindung durch das Höferecht ist bei Entscheidung der Frage, was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, nicht Bedacht zu nehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988150025.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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