RS Vwgh 1991/4/8 91/15/0023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.1991
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Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs1;
MRG §40 Abs3;

Rechtssatz

Ein Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung gemäß § 40 Abs 3 MRG liegt insofern im privaten Interesse des Einschreiters, als mit einer solchen Bestätigung die Möglichkeit zur Anrufung des Gerichtes eröffnet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991150023.X01

Im RIS seit

08.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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