RS Vwgh 1991/4/8 89/15/0144

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Veröffentlicht am 08.04.1991
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §33 Abs2 lita;
GmbHG §18;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 35;

Rechtssatz

Sowohl die gänzliche oder teilweise Nichtentrichtung der Vorauszahlung als auch die unrechtmäßige Bewirkung einer Gutschrift an USt fällt unter den Begriff "Verkürzung von USt" (Hinweis Dorazil-Reichel-Harbich-Kropfitsch, Finanzstrafrecht § 33 Anm 7).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989150144.X01

Im RIS seit

08.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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