RS Vwgh 1991/4/8 88/15/0172

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Veröffentlicht am 08.04.1991
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §10 Abs2 Z8;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 493;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/15/0002 E 12. Dezember 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Für die Anwendung des § 10 Abs 2 Z 8 UStG 1972 genügt es nicht,daß der Unternehmer die Künstlereigenschaft besitzt, es muß sich vielmehr bei den in Betracht kommenden Umsätzen um solche aus der Tätigkeit als Künstler handeln (Hinweis auf E 29.1.1981, 1347/79).

Schlagworte

Kugelmugel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988150172.X01

Im RIS seit

08.04.1991

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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