RS Vwgh 1991/4/8 91/15/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.1991
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L94403 Krankenanstalt Spital Niederösterreich
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

KAG NÖ 1974 §45;
KAG NÖ 1974 §49 Abs5;
UStG 1972 §2 Abs6;

Rechtssatz

Aus der fehlenden Rechnungslegung des Assistenzarztes an den Primararzt über von ersterem erbrachte, durch Anteile an Klassegeldern abgegoltene ärztliche Subleistungen kann nicht gefolgert werden, daß nicht der Primararzt den Patienten gegenüber als Unternehmer, dessen ärztliche Leistungen mit den Klassegeldern abgegolten worden sind, aufgetreten ist. Um von Umsätzen des Assistenzarztes an die Patienten sprechen zu können, müßten Rechtsbeziehungen zwischen dem Assistenzarzt und den Patienten bestehen. Die behauptete fehlende Rechnungslegung führt aber (solange keine Rechnung vorliegt) zur Versagung des Vorsteuerabzuges für die Leistungen des Assistenzarztes an den Primararzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991150018.X01

Im RIS seit

08.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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