RS Vwgh 1991/4/8 89/15/0111

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Veröffentlicht am 08.04.1991
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L37215 Grundsteuer Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

GrStBefrG Slbg 1987;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1992, 152;

Rechtssatz

Der Beschwerdeführer ist nicht in seinen Rechten verletzt, wenn die Behörde ihrer Entscheidung betreffend die Wirkamkeitsvoraussetzung eines Antrages (hier: auf Grundsteuerbefreiung) diese Voraussetzungen regelnde Vorschriften eines zwar nicht in Geltung stehenden Gesetzes anwendet, diese Vorschriften aber inhaltlich jenen des rechtens anzuwendenden Gesetzes entsprechen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989150111.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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