Index
L37215 Grundsteuer SalzburgNorm
GrStBefrG Slbg 1987;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1992, 152;Rechtssatz
Der Beschwerdeführer ist nicht in seinen Rechten verletzt, wenn die Behörde ihrer Entscheidung betreffend die Wirkamkeitsvoraussetzung eines Antrages (hier: auf Grundsteuerbefreiung) diese Voraussetzungen regelnde Vorschriften eines zwar nicht in Geltung stehenden Gesetzes anwendet, diese Vorschriften aber inhaltlich jenen des rechtens anzuwendenden Gesetzes entsprechen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989150111.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009