RS Vwgh 1991/4/8 89/15/0134

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Veröffentlicht am 08.04.1991
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §2 Abs1;
BewG 1955 §2 Abs2;

Rechtssatz

Vermögensgegenstände sind nicht schon deshalb als Einheit zu bewerten, weil sie ein und demselben Eigentümer gehören. Letzteres ist zwar grundsätzlich Voraussetzung einer wirtschaftlichen Einheit nach § 2 Abs 2 BewG; darüber hinaus ist jedoch Voraussetzung einer wirtschaftlichen Einheit iSd § 2 Abs 1 BewG, daß die zugeordneten Vermögensgegenstände wirtschaftlich zusammengehören.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989150134.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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