Index
33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §2 Abs1;Rechtssatz
Vermögensgegenstände sind nicht schon deshalb als Einheit zu bewerten, weil sie ein und demselben Eigentümer gehören. Letzteres ist zwar grundsätzlich Voraussetzung einer wirtschaftlichen Einheit nach § 2 Abs 2 BewG; darüber hinaus ist jedoch Voraussetzung einer wirtschaftlichen Einheit iSd § 2 Abs 1 BewG, daß die zugeordneten Vermögensgegenstände wirtschaftlich zusammengehören.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989150134.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008