RS Vwgh 1991/4/10 90/03/0243

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Veröffentlicht am 10.04.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

B-VG Art130 Abs1;
GelVerkG §5 Abs1 idF 1987/125;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

In einem Verfahren über eine Bescheidbeschwerde gegen die Abweisung eines Antrages auf Erteilung einer Konzession für das Taxigewerbe mangels Zuverlässigkeit ist lediglich die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides zu beurteilen, während die Frage, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Taxilenkerausweises und eines Waffenpasses sowie für die Einstellung als Autobuschauffeur bei der Gd Wien erfüllt, nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist (Hinweis E 8.3.1989, 88/03/0230).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030243.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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