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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Ausschlaggebend für die Beurteilung der Beschwerdelegitimation ist - unabhängig von der Frage der Parteistellung im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren -, ob der Bf nach Lage des Falles durch den angefochtenen Bescheid - ohne Rücksichtauf dessen Gesetzmäßigkeit -
in einem subjektiven Recht überhaupt verletzt sein kann (Hinweis B 4.7.1968, 1792/67, VwSlg 7387 A/1968; 30.10.1984, 84/07/0235, VwSlg 11568 A/1984).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991150011.X01Im RIS seit
10.04.1991