RS Vwgh 1991/4/11 90/13/0258

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.04.1991
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs3;

Rechtssatz

Die Zurücklegung der Kassenverträge und die Weiterführung (hier: nach dreimonatiger Unterbrechung) einer Privatordination durch einen Arzt ist nicht als Teilbetriebsaufgabe, sondern als Einschränkung des Geschäftsumfanges der ärztlichen Tätigkeit auf die Behandlung der Privatpatienten zu werten, insbesondere wenn er während der Zeit der Unterbrechung Aufwendungen für Fachtagungen als Betriebsausgaben geltend macht

(Hinweis E 22.4.1980, 718/80; E 22.4.1980, 733/80;

E 17.11.1983, 83/15/0053, VwSlg 5829 F/1983;

E 4.4.1989, 88/14/0083).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130258.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten