RS Vwgh 1991/4/11 90/16/0038

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Veröffentlicht am 11.04.1991
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;
GrEStG 1955 §4 Abs2;

Rechtssatz

Den Fragen, aus welchen Gründen die Erfüllung des begünstigten Zweckes innerhalb der gesetzlichen Frist von acht Jahren unterblieb, und ob den Erwerber an dieser Nichterfüllung ein Verschulden trifft oder nicht, kommt bei der Anwendung des § 4 Abs 2 GrEStG 1955 rechtliche Bedeutung nicht zu (Hinweis E 12.4.1984, 83/16/0076).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160038.X04

Im RIS seit

31.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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