RS Vwgh 1991/4/11 90/16/0039

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.04.1991
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs2;

Rechtssatz

Für die Entstehung der Steuerschuld nach § 4 Abs 2 GrEStG 1955 kommt es nicht darauf an, daß der Bf den Wohnungseigentumsvertrag bei Unterbleiben der Scheidung selbst abgeschlossen hätte und ob die Überlassung der Wohnung an die geschiedene Gattin freiwillig oder etwa auf Grund einer aus dem Familienrecht resultierenden Verpflichtung erfolgt sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160039.X03

Im RIS seit

11.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten