RS Vwgh 1991/4/11 90/16/0040

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Veröffentlicht am 11.04.1991
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs2;

Rechtssatz

Eine Verwendung zum begünstigten Zweck isd § 4 Abs 2 erster Satz GrEStG 1955 kann erst dann angenommen werden, wenn der begünstigte Zweck verwirklicht wurde und nicht schon dann, wenn lediglich Schritte zu seiner Verwirklichung unternommen werden (Hinweis E 16.3.1972, 915/71, VwSlg 4362 F/1972)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160040.X02

Im RIS seit

11.04.1991

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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