RS Vwgh 1991/4/15 90/19/0225

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Veröffentlicht am 15.04.1991
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ARG 1984 §11 Abs1 Z1;
AZG §20 Abs1 litb;
Nachtarbeit der Frauen 1969 §5 Abs1 litb;

Rechtssatz

Die durch geplante Umbauarbeiten erforderlich gewordenen Arbeiten zur Einkühlung von Frischwaren schließen die Annahme unvorhergesehener und nicht zu verhindernder Gründe iSd § 20 Abs 1 lit b AZG, § 11 Abs 1 Z 2 ARG sowie § 5 Abs 1 lit b des BG über die Nachtarbeit der Frauen 1969 aus, da bei einem Umbau auftretenden Komplikationen durch Anordnung entsprechender Maßnahmen schon bei der Organisation des Umbaues vorgebeugt werden muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990190225.X02

Im RIS seit

15.04.1991

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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