RS Vfgh 1981/6/13 B634/78

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Veröffentlicht am 13.06.1981
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L6 Land- und Forstwirtschaft
L6645 Landwirtschaftliches Siedlungswesen

Rechtssatz

Tir. landwirtschaftliches Siedlungsgesetz 1969; keine denkunmögliche Auslegung des §1 Abs2 iVm §2 Z4 litc; keine Verletzung der Rechte auf Aufenthaltsfreiheit, Erwerbsausübungsfreiheit und Berufswahlfreiheit; keine GleichheitsverletzungTir. landwirtschaftliches Siedlungsgesetz 1969; keine denkunmögliche Auslegung des §1 Abs2 in Verbindung mit §2 Z4 litc; keine Verletzung der Rechte auf Aufenthaltsfreiheit, Erwerbsausübungsfreiheit und Berufswahlfreiheit; keine Gleichheitsverletzung

Entscheidungstexte

Schlagworte

Bodenreform, Siedlungswesen, Aufenthaltsfreiheit, Erwerbsausübungsfreiheit, Berufswahl- und Berufsausbildungsfreiheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1981:B634.1978

Dokumentnummer

JFR_10189387_78B00634_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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