RS Vwgh 1991/4/16 89/08/0234

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Veröffentlicht am 16.04.1991
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1;
BSVG §2a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/07/03 89/08/0164 3

Stammrechtssatz

Ob eine Person, auf deren Rechnung und Gefahr ein Betrieb geführt wird, im Betrieb persönlich mitarbeitet oder die erforderlichen Arbeiten durch Bevollmächtigte, Familienmitglieder oder Dienstnehmer verrichten läßt, ist für die Versicherungspflicht irrelevant (Hinweis E 20.10.1988, 87/08/0119).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080234.X09

Im RIS seit

16.04.1991

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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