RS Vwgh 1991/4/16 89/08/0234

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Veröffentlicht am 16.04.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §8 Abs1 Z3 litb;
BSVG §2 Abs1;
BSVG §2 Abs2;
BSVG §2 Abs3;
BSVG §3;

Rechtssatz

Für die Höhe des Einheitswertes des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes kommt es auf den nach dem Bewertungsgesetz von den Finanzbehörden durch Bescheid festgestellten Einheitswert an; eine selbständige Bewertung im Verfahren über die Versicherungspflicht ist nicht vorgesehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080234.X03

Im RIS seit

16.04.1991

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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