RS Vwgh 1991/4/16 90/14/0104

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Veröffentlicht am 16.04.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §23 Abs1;
BAO §25;
EStG 1972 §4 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 390;

Rechtssatz

Einer Abfertigungszahlung an den bisher als Arbeitnehmer angestellten Sohn, dem der Betrieb unentgeltlich oder gegen ein geringeres Entgelt überlassen wird, kann auch dann der Abzug als Betriebsausgabe versagt werden, wenn die Auflösung des Dienstverhältnisses zeitlich nicht mit der Betriebsübergabe zusammenfällt. Ein solcher Schritt bedarf nämlich nach der Lebenserfahrung einer gewissen Überlegungszeit und wird idR zuvor im Familienkreis erörtert. Ein deutliches Indiz dafür ist der Besuch von Vorbereitungskursen für die einschlägige Konzessionsprüfung und das tatsächliche Ablegen dieser Prüfung.

Schlagworte

Abfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140104.X03

Im RIS seit

06.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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