RS Vwgh 1991/4/16 90/08/0155

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Veröffentlicht am 16.04.1991
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
80/07 Förderungen (Landwirtschaft)

Norm

BSVG §2 Abs2 impl;
BSVG §23 Abs2;
BSVG §3 Abs2 impl;
Richtlinien Förderung Grünbracheflächen BMLF 1988;

Rechtssatz

Trotz Allflächenbrache gemäß den Sonderrichtlinien des Bundesministers für Landwirtschaft und Forstwirtschaft vom 10.8.1988 ist der betroffene Acker bei der Bildung des Versicherungswertes deshalb zu berücksichtigen, weil der zeitweilige Verzicht auf Produktion und Verwertung (hier: für ein Jahr) aus agrarpolitischen und ökologiepolitischen Gründen, aber auch zur Verbesserung der Bodenqualität (noch) nicht eine Unterbrechung einer objektiv auf Schaffung von Einkünften in Form von Geld oder Gütern abzielenden landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ist (Hinweis E 4.6.1982, 81/08/0051).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080155.X04

Im RIS seit

11.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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