RS Vwgh 1991/4/16 90/08/0156

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Veröffentlicht am 16.04.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §113;
AVG §62 Abs4;
AVG §66 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/08/0157

Rechtssatz

Durch eine - wenn auch rechtswidrige - Herabsetzung eines rechtskräftigen Beitragszuschlages mittels Berichtigungsbescheides kann der Bf in keinem Recht verletzt worden sein.

Schlagworte

Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Fürsorge Kriegsopferversorgung und Opferfürsorge

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080156.X04

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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