RS Vwgh 1991/4/16 89/08/0234

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Veröffentlicht am 16.04.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
BSVG §2 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Im Verfahren über die Versicherungspflicht nach dem BSVG obliegt dem Eigentümer des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes eine besondere Mitwirkungspflicht und Konkretisierungspflicht, weil eine landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Tätigkeit durch einen anderen als den Eigentümer als solche nicht erkennen läßt, auf wessen Rechnung und Gefahr sie erfolgt, wem sie also zugerechnet werden soll. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Rechtstatsachen aus dem Kreise naher Abgehöriger handelt (Hinweis E 22.10.1987, 85/08/0160).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080234.X10

Im RIS seit

16.04.1991

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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