RS Vwgh 1991/4/16 90/14/0120

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Veröffentlicht am 16.04.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §1175;
ABGB §863 Abs2;
ABGB §914;
ABGB §915;
BAO §167 Abs2;
BAO §168;
BAO §22;

Rechtssatz

Sind auf beiden Seiten rechtskundige Personen beteiligt, kann zunächst der Bezeichnung des Vertrages und der im Vertrag und der Korrespondenz gebrauchten gesellschaftsrechtlichen Diktion nicht jede Indizwirkung abgesprochen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140120.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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