RS Vwgh 1991/4/16 90/08/0103

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.1991
beobachten
merken

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §113 idF 1986/111;

Rechtssatz

Unter dem Verwaltungskostenmehraufwand iSd Judikatur zu § 113 ASVG ist nicht der mit der Führung des Rechtsmittelverfahrens sondern nur der mit der Feststellung der Beitragsschuld (als Voraussetzung ihrer Eintreibung) verbundene Mehraufwand zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080103.X10

Im RIS seit

16.04.1991

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten