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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BSVG §2 Abs2;Rechtssatz
Unter einer selbständigen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Tätigkeit iSd BSVG ist eine objektiv auch auf die Schaffung von Einkünften in Form von Geld oder Gütern gerichtete, dh zumindest auch zum Zwecke des Erwerbs im Rahmen des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes durch den Erwerbstätigen oder auch seinen Bevollmächtigten, Familienangehörigen und Dienstnehmern ausgeübte Tätigkeit zu verstehen (Hinweis E 4.6.1982, 81/08/0051).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080155.X03Im RIS seit
11.02.2002