RS Vwgh 1991/4/22 90/15/0011

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Veröffentlicht am 22.04.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §22;
BAO §102;
ZustG §13 Abs4;
ZustG §21 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/02/0129 E 28. September 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Die im § 13 Abs 4 ZustG genannten "Angestellten des Parteienvertreters" sind keine Ersatzempfänger. An sie dürfen daher auch solche Sendungen zugestellt werden, bezüglich derer eigenhändige Zustellung angeordnet ist (Hinweis auf E 21.10.1986, 86/07/0135).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150011.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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