RS Vwgh 1991/4/22 90/15/0011

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Veröffentlicht am 22.04.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §13 Abs4;
ZustG §4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/03/0137 E 9. November 1988 RS 1

Stammrechtssatz

§ 13 Abs 4 ZustG findet auch dann Anwendung, wenn einem RA ein an ihn persönlich (und nicht als Parteienvertreter) gerichtetes Schriftstück in seiner Kanzlei (§ 4 ZustG) zugestellt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150011.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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