RS Vwgh 1991/4/22 91/15/0034

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Veröffentlicht am 22.04.1991
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20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs1;
MRG §39 Abs5;

Rechtssatz

Eingaben, mit denen angefragt wird, ob ein Verfahren, in dem nach § 39 Abs 5 MRG gebührenbefreite Schriften vor der Gemeinde erstattet werden können, anhängig ist oder nicht, sind nicht von der Gebühr befreit (der gesetzliche Tatbestand bietet für eine auch diese Fälle erfassende Auslegung nach seinem äußersten Wortsinn keine Deckung; Hinweis E 8.4.1991, 91/15/0023).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991150034.X01

Im RIS seit

22.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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