RS Vwgh 1991/4/23 90/04/0323

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
B-VG Art10;
B-VG Art18;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/23 90/04/0321 2

Stammrechtssatz

Die Schaffung von subjektiven Rechten, die die Parteistellung begründen (wozu auch die Schaffung von Legalparteien zählt), ist eine Angelegenheit des materiellen Rechts und hat durch den nach den Kompetenzvorschriften der Verfassung zur Regelung der Sachmaterie zuständigen Gesetzgeber zu erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040323.X03

Im RIS seit

23.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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