RS Vwgh 1991/4/23 88/04/0029

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs2;
GewO 1973 §81;

Rechtssatz

Im Sinne des zweiten Satzes des § 81 GewO 1973 wirkt sich eine Änderung auf die bestehende Anlage (nur) dann aus, wenn durch diese Änderung auch das Ausmaß der von der bestehenden Anlage ausgehenden Immissionen eine Änderung insoweit erfährt, daß sich daraus neue oder größere Gefahren, Belästigungen oder Beeinträchtigungen oder nachteilige Einwirkungen im Sinne des § 74 Abs 2 GewO 1973 ergeben können (Hinweis E 19.3.1979, 2411/77, VwSlg 9800 A/1979).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988040029.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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