RS Vwgh 1991/4/23 88/04/0029

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Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs2;
GewO 1973 §81;

Rechtssatz

Im Falle einer Genehmigungspflicht nach § 81 GewO 1973 hat - wie sich aus dem mit dem Wortlaut des § 81 GewO 1973 klar zum Ausdruck gebrachten kausalen Zusammenhang zwischen der Änderung und den neuen und größeren Immissionen iSd § 74 Abs 2 GewO 1973 ergibt - die Genehmigung (der Änderung) nur die als jeweilige (mögliche) Immissionsursache in Betracht kommende Änderung zu umfassen; dabei sind nach dem zweiten Satz des § 81 GewO 1973 auch Auswirkungen auf die genehmigte Anlage zu berücksichtigen (Hinweis E 30.1.1981, 1366/80, VwSlg 10357 A/1981).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988040029.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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