RS Vwgh 1991/4/23 88/04/0029

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Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74;
GewO 1973 §81;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1100/75 E 29. Oktober 1975 VwSlg 8916 A/1975 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Änderung des für die Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage maßgebend gewesenen Sachverhaltes, die in einer Änderung der genehmigten Anlage besteht, lässt jedenfalls die erteilte Genehmigung unberührt; sie ist nur im Falle einer Genehmigungspflicht nach § 81 GewO 1973 gewerberechtlich bedeutsam.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988040029.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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