RS Vwgh 1991/4/23 91/07/0037

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Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32 Abs2 lita;

Rechtssatz

Es entspricht etwa dem natürlichen Lauf der Dinge, daß bei der Einbringung von Küchenabwässern (Geschirrspülwässern) in einen Bach mit nachteiligen Einwirkungen nicht bloß geringfügiger Art zu rechnen ist (Hinweis E 25.2.1972, 2037, 2038/71).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991070037.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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