RS Vwgh 1991/4/23 88/04/0111

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Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
50/01 Gewerbeordnung

Norm

ABGB §1002;
GewO 1973 §1 Abs3;
GewO 1973 §126;
GewO 1973 §366 Abs1 Z1;
GewO 1973 §5 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Ein Besch, der über Auftrag eines Dritten Eintrittskarten für Veranstaltungen erwirbt und gegen Entgelt wieder veräußert, übt damit nicht das Gewerbe Theaterkartenbüro aus, ohne in gewerberechtlicher Hinsicht hiezu befugt zu sein. Denn der Auftrag ist begrifflich ein Vertrag, durch den sich jemand gegen Entgelt oder unentgeltlich verpflichtet, Geschäfte eines anderen auf dessen Rechnung zu besorgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988040111.X04

Im RIS seit

23.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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