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33 BewertungsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Bewertungsgesetz 1955; Antrag auf rückwirkende Neufestsetzung eines rechtskräftig festgestellten Einheitswertes; keine denkunmögliche und keine willkürliche Anwendung des §53 Abs7 lita (nach Aufhebung der beiden letzten Satzteile durch den VfGH) im Zusammenhalt mit Abschn. I ArtII Z3 Abgabenänderungsgesetz 1977Bewertungsgesetz 1955; Antrag auf rückwirkende Neufestsetzung eines rechtskräftig festgestellten Einheitswertes; keine denkunmögliche und keine willkürliche Anwendung des §53 Abs7 lita (nach Aufhebung der beiden letzten Satzteile durch den VfGH) im Zusammenhalt mit Abschn. römisch eins ArtII Z3 Abgabenänderungsgesetz 1977
Schlagworte
Bewertung Grundvermögen, EinheitsbewertungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1981:B460.1979Dokumentnummer
JFR_10189380_79B00460_01