Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §74 Abs1;Rechtssatz
Das bloße Vorbeifahren von Betriebsfahrzeugen auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr kann - auch wenn es sich um die einzige Zufahrtstraße zur Betriebsanlage handelt - nicht mehr als zu einer gewerblichen Betriebsanlage gehörendes Geschehen gewertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990040238.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
13.06.2010