RS Vwgh 1991/4/23 90/04/0335

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Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §353 idF 1988/399;
GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Vorschreiben einer Auflage ist dann entbehrlich, wenn bereits nach der Beschreibung der zur Genehmigung vorliegenden Betriebsanlage die Vermeidung von Immissionen und zur Erfüllung dieses Zweckes geeignete - behördlich erzwingbare - Maßnahmen vorgesehen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040335.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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