RS Vwgh 1991/4/23 90/05/0234

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Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §32;
AVG §33;
AVG §45 Abs3;
AVG §52;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Behörde ist nicht verpflichtet, aus "eigenem" eine angemessene Frist zur Erbringung eines Sachverständigengutachtens festzusetzen, wenn aus der Sicht der Behörde eine Ergänzung des Ermittlungsverfahrens gar nicht erforderlich ist.

Schlagworte

Parteiengehör SachverständigengutachtenGutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990050234.X03

Im RIS seit

28.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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