RS Vwgh 1991/4/25 89/09/0167

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Veröffentlicht am 25.04.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §7 Abs1;
BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;
BDG 1979 §87 Abs5 idF 1986/389;

Rechtssatz

Die gerechtfertigte Annahme der Befangenheit einer Mitarbeiterin des der Leistungsfeststellung unterzogenen Beamten und die daraus folgende Nichtausübung ihrer Funktion als Mitglied des zuständigen Senates der Leistungsfeststellungskommission schließt ihre Einvernahme als Zeugin im Leistungsfeststellungsverfahren nicht aus. Die Befangenheit wird im Rahmen der freien Beweiswürdigung der Zeugenaussage eine Rolle spielen, doch können Zweifel an der Glaubwürdigkeit eines Zeugen verläßlich erst auf Grund seiner Aussage beurteilt werden.

Schlagworte

freie BeweiswürdigungVerhältnis zu anderen Materien und Normen DienstrechtBefangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989090167.X10

Im RIS seit

22.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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