RS Vwgh 1991/4/25 91/09/0011

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Veröffentlicht am 25.04.1991
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;
BDG 1979 §85 Abs1;
LDG 1984 §66 Abs1;

Rechtssatz

Die Leistungsfeststellung ist rechtlich gesehen ein wesentliches Personalführungsinstrument und Personalsteuerungsinstrument. Da die Leistungsfeststellungen in der Regel eine wichtige Grundlage für alle Personalmaßnahmen sind, für die eine bestimmte, unter dem Gesichtspunkt der Leistungsfähigkeit der Verwaltung vorzunehmende Personalauslese getroffen werden muß, sind sie von ausschlaggebender Bedeutung für den beruflichen Werdegang der Beamten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090011.X01

Im RIS seit

25.04.1991

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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