RS Vwgh 1991/4/26 90/19/0242

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Veröffentlicht am 26.04.1991
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L92109 Behindertenhilfe Rehabilitation Wien
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §140 Abs1;
BehindertenG Wr 1986 §1 Abs3;

Rechtssatz

Die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung der Eltern gem § 140 Abs 1 ABGB umfaßt auch den Sonderbedarf und Individualbedarf, der sich aus einer Behinderung des Kindes ergibt. Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von S 65.856,46 des Vaters kann kein Zweifel darüber aufkommen, daß er im Rahmen seiner gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung für die Kosten der für das behinderte Kind notwendigen Beschäftigungstherapie mit internatsmäßiger Unterbringung aufzukommen hat und ist daher das Vorliegen einer sozialen Härte zu verneinen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990190242.X01

Im RIS seit

01.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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