Index
L92109 Behindertenhilfe Rehabilitation WienNorm
ABGB §140 Abs1;Rechtssatz
Die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung der Eltern gem § 140 Abs 1 ABGB umfaßt auch den Sonderbedarf und Individualbedarf, der sich aus einer Behinderung des Kindes ergibt. Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von S 65.856,46 des Vaters kann kein Zweifel darüber aufkommen, daß er im Rahmen seiner gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung für die Kosten der für das behinderte Kind notwendigen Beschäftigungstherapie mit internatsmäßiger Unterbringung aufzukommen hat und ist daher das Vorliegen einer sozialen Härte zu verneinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990190242.X01Im RIS seit
01.02.2002Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009