RS Vwgh 1991/4/26 90/18/0270

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Veröffentlicht am 26.04.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/04 Sonstige Rechtspflege
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §61a;
AVG §63 Abs1;
SVDolmG 1975 §11;
SVDolmG 1975 §2 Abs2 Z2;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine auf Grund eines Antrages auf (Wieder)Eintragung in die Sachverständigenliste für ein bestimmtes, in Fachgruppen gegliedertes Fachgebiet ergehende Mitteilung des Präsidenten eines Kreisgerichtes, für die als Gegenstand der Sachverständigentätigkeit genannten Fachgruppen bestehe kein Bedarf gem § 2 Abs 2 Z 2 SVDolmG, unterliegt - unabhängig von der Frage, ob diese Erledigung einen Bescheid darstellt oder nicht - schon zufolge § 11 SVDolmG keinem weiteren Rechtsmittel im Verwaltungsrechtszug.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Bescheidcharakter Bescheidbegriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990180270.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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