RS Vwgh 1991/4/26 90/18/0206

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Veröffentlicht am 26.04.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
25/02 Strafvollzug
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
StVG §122;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Eine Erledigung des BMJ, in welcher dieser lediglich zu erkennen gibt, daß er sich zu aufsichtsbehördlichen Verfügungen nicht veranlaßt fühle, ist nicht als Bescheid anzusehen.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Ablehnung aufsichtsbehördlicher Verfügung und Verweisungen auf frühere Entscheidungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990180206.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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