Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Eine Erledigung des BMJ, in welcher dieser lediglich zu erkennen gibt, daß er sich zu aufsichtsbehördlichen Verfügungen nicht veranlaßt fühle, ist nicht als Bescheid anzusehen.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Ablehnung aufsichtsbehördlicher Verfügung und Verweisungen auf frühere Entscheidungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990180206.X02Im RIS seit
25.01.2001