RS Vwgh 1991/4/26 91/19/0091

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.1991
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Index

L65000 Jagd Wild
L65005 Jagd Wild Salzburg
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

JagdG Slbg 1977 §26 Abs3;
JagdG Slbg 1977 §31 Abs1;
JagdRallg;
JagdV Slbg 1978 Anl2;
UStG 1972 §11;
UStG 1972 §4 Abs11;

Rechtssatz

Sind in den, der öffentlichen Versteigerung einer Gemeinschaftsjagd zugrunde liegenden Pachtbedingungen unter anderem die Angaben über die Höhe des Ausrufpreises ohne USt sowie der Zusatz, daß zu dem bei der Versteigerung erzielten Pachtschilling die USt nach dem UStG 1972 komme, enthalten, genügt dies den gesetzlichen Anforderungen. Aus diesen Angaben, welche der Textierung nach dem in der Anlage 2 zur Verordnung der Salzburger Landesregierung über die Festlegung verschiedener Vordrucke und Muster nach dem Slbg JagdG 1977 LGBl Nr 1978/84, festgelegten Muster der Pachtbedingungen entsprechen, geht die Höhe des Jagdpachtschillings ohne USt sowie die Verpflichtung des Pächters zur Bezahlung des nach dem UStG 1972 auf den Pachtschilling entfallenden Umsatzsteuerbetrages hervor. Es steht jedem Bieter frei, sich schon vor der Versteigerung auf geeignete Weise Gewißheit über die sich unter Berücksichtigung der USt ergebende Gesamthöhe des Pachtschillings zu verschaffen. Daß "das Meistbot einen Bruttobetrag darstellen müßte, in dem allfällige Mehrwertsteuer inkludiert wäre", findet in der Rechtslage keine Deckung.

Schlagworte

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Ausübung und Nutzung öffentliche Versteigerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190091.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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