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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrPolG 1954 §3 idF 1987/575;Rechtssatz
Durch den Hinweis in der Begründung eines Bescheides, mit dem ein Antrag auf Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes abgewiesen wird, daß den Interessen des Fremden im Rahmen der Gewährung von Vollstreckungsaufschüben entsprochen werden könnte, wird der Fremde in keinem Recht verletzt
(Hinweis E 23.4.1990, 90/19/0228).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190087.X05Im RIS seit
12.06.2001