RS Vwgh 1991/4/26 91/19/0087

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Veröffentlicht am 26.04.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §3 idF 1987/575;
FrPolG 1954 §6 Abs2;
FrPolG 1954 §8;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Durch den Hinweis in der Begründung eines Bescheides, mit dem ein Antrag auf Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes abgewiesen wird, daß den Interessen des Fremden im Rahmen der Gewährung von Vollstreckungsaufschüben entsprochen werden könnte, wird der Fremde in keinem Recht verletzt

(Hinweis E 23.4.1990, 90/19/0228).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190087.X05

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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