RS Vwgh 1991/4/30 90/11/0173

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.1991
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §65 Abs2;
KFG 1967 §68 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/15 90/11/0095 2

Stammrechtssatz

Der Antrag auf Verlängerung der befristeten Lenkerberechtigung gem § 68 Abs 1 KFG ist als Antrag auf Erteilung der Lenkerberechtigung für eine Zeit nach Ablauf der Gültigkeit der befristeten Lenkerberechtigung anzusehen

(Hinweis E 21.9.1990, 90/11/0041).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110173.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten