RS Vwgh 1991/5/2 88/13/0032

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.05.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1976/475 §1 Abs1;
DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1976/475 §1 Abs3;
EStG 1972 §17;
EStG 1972 §4 Abs3;
UStG 1972 §17 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992/10;

Rechtssatz

Der in der V des BMF vom 18. August 1976 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden, 1976/475, verwendete Begriff der "vereinnahmten Entgelte" ist ein umsatzsteuerrechtlicher, wobei mit dieser Berechnungsgrundlage die Summe der Entgelte ohne Umsatzsteuer gemeint ist (Hinweis E 2.5.1991, 88/13/0033).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988130032.X01

Im RIS seit

02.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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