RS Vwgh 1991/5/2 88/13/0033

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Veröffentlicht am 02.05.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §19;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/13/0032 E 2. Mai 1991 RS 2

Stammrechtssatz

Keine Rechtsverletzungsmöglichkeit eines unbedingt erbserklärten Miterben durch einen Bescheid über Einkommensteuer und Gewerbesteuer des Erblassers, der nicht gegen diesen Miterben ergangen ist, sondern an einen anderen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988130033.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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