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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992/10;Rechtssatz
Wird in der Steuererklärung ein bestimmter Betrag ausdrücklich als Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung bezeichnet, obwohl darin auch Beiträge zu einer freiwilligen Krankenversicherung enthalten sind, so kann aus seiner Höhe allein noch nicht darauf geschlossen werden, daß es sich
um eine unrichtige Angabe in der Steuererklärung handeln muß. Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist daher gerechtfertigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988130032.X03Im RIS seit
02.05.1991