RS Vwgh 1991/5/14 87/05/0139

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Veröffentlicht am 14.05.1991
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §16 Abs1;
AVG §56;
AVG §68 Abs1;
BauRallg;

Rechtssatz

In einem Aktenvermerk kann nicht in einer der Rechtskraft fähigen Weise über ein Bauansuchen abgesprochen werden.

Schlagworte

Baubewilligung BauRallg6 Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Beurkundungen und Bescheinigungen Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1987050139.X03

Im RIS seit

28.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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