RS Vwgh 1991/5/14 90/14/0262

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Veröffentlicht am 14.05.1991
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §22;
BAO §23;
BAO §303 Abs4;
EStG 1972 §106a;
EStG 1988 §107;
MRG §18b;

Rechtssatz

AusfzF eines Zusammenspiels zwischen Mieter und Vermieter im Mietzinserhöhungsverfahren, das zu einer steuerlich unter dem Gesichtspunkt außergewöhnlicher Belastung (Mietzinsbeihilfe) nicht anzuerkennenden unrichtigen Entscheidung des Gerichtes geführt hat, und das als Wiederaufnahmegrund (erstmals von der Berufungsinstanz) gem § 303 Abs 4 BAO herangezogen wurde (Hinweis E 21.12.1989, 89/14/0203, ÖStZB 1990/186) - § 18b MRG war schon nach § 106a EStG 1972 zu beachten (Gleichstellung von Sanierungsmaßnahmen mit Erhaltungsarbeiten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140262.X03

Im RIS seit

06.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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